6315 » Pacht
Pacht ist der Miete sehr ähnlich. Dem Pächter werden per Vertrag nicht nur die Nutzung der Sache, sondern auch die Früchte aus der Nutzung zugesichert, wenn die Nutzung ordnungsgemäß erfolgt. Bei der Verpachtung handelt es sich nicht immer nur um Sachen, sondern oftmals auch um Rechte. Der Pächter verpflichtet sich hingegen den Pachtzins zu entrichten, welcher als Betriebsausgabe auf diesem Konto erfasst wird.
« Vergüt a.Mitunterneh. f.d. mietweise Überlass. v. Wirtschaftsgüter § 16 EStG | Gewerbesteuerl. zu berücksichtigende Pacht § 8 GewStG »
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