6230 » Außerplanmäßige Abschr. - Sachanlagen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen stellen eine Aufwandsposition in der GuV dar. Wenn das Wirtschaftsgut in seiner Nutzungsfähigkeit eingeschränkt ist, technisch überaltert ist, eine Fehlinvestition oder Ähnliches war. Dies geschieht meist durch technischen Fortschritt, Unwetter oder veränderte Marktsituationen. Um dies zu kompensieren schreibt man auf einen niedrigeren Teilwert ab.
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