6222 » Abschreibungen auf Kfz
Zum Betrieb gehörende Kraftfahrzeuge stellen bewegliche Wirtschaftsgüter dar, die über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. PKW, LKW, oder ähnliche Transportmittel zählen hierzu. Bemessungsgrundlage für die Abschreibung stellen die Anschaffungskosten dar. Hier bieten sich 3 Möglichkeiten abzuschreiben: linear, degressiv oder leistungsmäßig.
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