6221 » Abschreibungen auf Gebäude
Zum Betrieb gehörende Gebäude stellen unbewegliche Wirtschaftsgüter dar, die über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Dazu gehören die Fabriken, Produktionshallen, Läger, Bürogebäude usw. Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA stellen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dar. Nicht dazu gehören die Kosten, die auf den Grund und Boden entfallen.
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