6220 » Abschreibungen, Anlagevermögen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)
Abschreibungen stellen den wirtschaftlichen Werteverzehr des Anlagevermögens dar. Bei materiellen Wirtschaftsgütern geschieht dies durch die Abnutzung und den Verschleiß der Anlagen. Da die Anschaffungskosten sich nicht als Kostenposition auswirken, wird die Abschreibung auf die Laufzeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes verteilt und wird somit erst gewinnmindernder Aufwand.
« Außerplanm. Abschr. - immaterielle Vermög. | Abschreibungen auf Gebäude »
|