6210 » Außerplanm. Abschr. - immaterielle Vermög.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände stellen diese Aufwandsposition dar. Wenn das Wirtschaftsgut in seiner Nutzungsfähigkeit eingeschränkt ist, technisch überaltert ist, eine Fehlinvestition oder Ähnliches war. Dies geschieht meist durch Nachfrageverschiebeungen oder technischen Fortschritt. Dann schreibt man auf einen niedrigeren Teilwert ab.
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