6200 » Abschreibung - immaterielle Vermögensge.
Abschreibungen stellen den wirtschaftlichen Werteverzehr des Anlagevermögens dar. Bei immateriellen Wirtschaftsgütern geschieht die durch die Überalterung von z.B. Software oder das Ablaufen der Laufzeit bei z.B. Konzessionen. Da die Anschaffungskosten sich nicht als Kostenposition auswirken, wird die Abschreibung auf die Laufzeit der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes verteilt und wird somit erst gewinnmindernder Aufwand. Auf diesem Konto werden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände erfasst.
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