6130 » Freiwillige soziale Aufwend., lohnsteuerfrei
Auf dem Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" werden Ausgaben für die Bewirtung von Arbeitnehmern bei Firmenveranstaltungen erfasst. Dazu gehören zum Beispiel de Weihnachtsfeier oder andere Betriebsveranstaltungen. Dabei darf die Grenze von 110,00 € je Arbeitnehmer nicht überschritten werden.
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