6050 » Ehegattengehalt
Wenn ein Unternehmer Gehalt an seinen Ehegatten zahlt, wird dies als Ehegattengehalt bezeichnet. Der Arbeitsvertrag muss dem "Fremdvergleich" standhalten, das heißt, dass der Ehegatte wie ein fremder Arbeitnehmer behandelt werden muss. Erhält der Ehegatte ungewöhnliche Vergünstigungen, wie zum Beispiel hohe Prämien, könnte das Finanzamt Bevorteilung unterstellen was den Abzug als Betriebsausgabe damit ausschließt.
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