6045 » Bedienungsgelder
Bedienungsgelder sind im allgemeinen als Trinkgelder bekannt. Sie stellt eine freiwillige und persönliche Barzahlung an die Bediensteten dar. Es kann einerseits für eine erbrachte Dienstleistung oder ohne direkte Gegenleistung erbracht werden und wir auf diesem Konto erfasst. Die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern ist separat im Einkommensteuergesetz geregelt.
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