6040 » Pauschale Steuer für Aushilfen
Da Aushilfen nur bis 400,00 € Arbeitsentgelt erhalten, wird dieses Arbeitsentgelt pauschal mit 2% versteuert. Diese Steuer wird an die Bundesknappschaft mit den pauschalen Krankenversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen überwiesen. Sie enthält neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
« Aushilfslöhne | Bedienungsgelder »
|