6030 » Aushilfslöhne
Der Aushilfslohn stellt die Vergütung der geleisteten Arbeitskraft einer Aushilfe dar. Aushilfen werden meist nur kurzfristig beschäftigt und verdienen selten mehr als 400,00 €. Dieser kann als Monatslohn oder auch als Stundenlohn erfasst werden. Wenn der Aushilfslohn bis 400,00 € beträgt, versteuert der Arbeitgeber diesen mit 30% pauschal über die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft.
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