0675 » Geringwertige Wirtschaftsgüter EUR 150 bis EUR 1.000
Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen und selbständig nutzbaren Wirtschaftsgutes 150,- bis 1.000,- € so ist ein Sammelposten zu bilden. Dieser Sammelposten wird linear über 5 Jahre abgeschrieben. Das Anschaffungsdatum des laufenden Wirtschaftsjahres spielt dabei keine Rolle. Es erfolgt keine Wertberichtigung, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund von Beschädigung, Zerstörung oder Verkauf aus dem Unternehmen ausscheidet. Es wird jedes Jahr ein neuer Sammelposten gebildet. Dieses Konto ist ein aktives Bestandskonto, welches im Soll bebucht wird.
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