0670 » Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter umfassen alle beweglichen und selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter des Unternehmens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 60,- € bis 150,- € netto. Es handelt sich hierbei um ein aktives Bestandskonto, das im Soll bebucht wird. Für die GWGs ist kein Anlagenverzeichnis zu führen und sie werden sofort abgeschrieben.
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