0520 » Pkw
Ein PKW ist ein motorisiertes Fortbewegungsmittel für maximal 9 Personen mit mindestens 4 Rädern. Sein hauptsächlicher Zweck dient der Personenbeförderung. Für den Unternehmer dienen PKWs um Dienstgeschäfte zu erledigen, Geschäftstermine wahrzunehmen oder um in die Firma zu kommen. Ein PKW kann aber auch dem Arbeitnehmer überlassen werden um seine Tätigkeit aufzunehmen. Zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs zählt nicht nur der Kaufpreis, auch Kosten der Zulassung, Nummernschilder etc. gehören auch dazu. Es handelt sich hierbei um ein aktives Bestandskonto welches im Soll gebucht und abgeschrieben wird.
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