0460 » Maschinengebundene Werkzeuge
Maschinengebundene Werkzeuge stellen keine geringwertigen Wirtschaftsgüter dar. Trotz fehlender selbständiger Nutzbarkeit bilden sie aber auch keine Einheit mit den Maschinen, an denen sie verwendet werden. Sie werden in der Anlagenbuchführung als separate Wirtschaftsgüter erfasst und unterliegen auch der Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer.
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