0350 » Fabrikbauten
Fabrikbauten stellen spezielle Zweckbauten für die industrielle Fertigung von Erzeugnissen dar. Sie sind getrennt von anderen Betriebsgebäuden zu erfassen. Bei Fabrikbauten besteht höherer Abschreibungsbedarf als bei Büro- und Wohnhäusern aufgrund der stärkeren Belastung durch Erschütterungen von Maschinen oder des vorzeitigen Veraltens und mangelnder Anpassungsfähigkeit bei Änderungen in den Fabrikationsverfahren. Es handelt sich hierbei um ein aktives Bestandskonto, welches im Soll bebucht wird und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
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