0280 » Außenanlagen
Zu den Außenanlagen gehören alle, ausserhalb der Gebäude befindlichen und mit dem Grundstück fest verbundenen bauliche Anlagen. Dazu zählen unter Anderem die Landschaftsbauarbeiten also z.B. Einfriedungen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Rasenflächen, Pflanzflächen, Spielplatzanlagen, Hecken sowie alle Bauleistungen, die weder am Bauwerk noch bei Geräten erfasst sind.
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