0215 » Unbebaute Grundstücke
Ein Grundstück ist unbebaut, wenn sich darauf kein benutzbares Gebäude befindet. Selbst wenn sich eine Ruine auf dem Grundstück befindet, gilt es als unbebaut, da es nicht bezugsfertig ist. Dieses Konto stellt ein aktives Bestandskonto dar, welches im Soll gebucht und nicht abgeschrieben wird.
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