0150 » Geschäfts- oder Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert wir auf diesem Konto nur erfasst, wenn er käuflich erworben wurde. Er stellt die Differenz aus Kaufpreis und dem Substanzwert dar. Es besteht für die Handels- und Steuerbilanz hierfür ein Aktivierungswahlrecht und muss dann abgeschrieben werden. Er darf allerdings nur maximal 4 Jahre abgeschrieben werden. Wurde der Firmenwert selbst geschaffen, darf er nicht aktiviert werden.
« Lizenzen an gewerbl. Schutzrechten u.ähnl. Rechten u. Werten | Geleistete Anzahl. auf immaterielle Vermögensgegenstände »
|