0135 » EDV-Software
Bei EDV-Software ist zwischen Systemsoftware und Anwendungssoftware zu unterscheiden. Zur Systemsoftware gehören Betriebssysteme (z. B. Windows) und systemnahe Software, welche zu den Anschaffungskosten der Computer zählen. Ein Anwendungsprogramm dient dem Benutzer für eine nützliche Funktion, beispielsweise für die Buchhaltung, Textverarbeitung oder grafische Arbeiten. Anwendungsprogramme sind zum einen Teil Standardsoftware, zum anderen großen Teil aber auf jeweilige Anwendungsfälle speziell zugeschnittene Branchen- oder Individuallösungen (Individualsoftware). Standardsoftware mit Anschaffungskosten bis zu 1000 Euro ist als geringwertiges Wirtschaftsgut zu behandeln (Trivialsoftware).
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