0120 » Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte sollen Innovationen und Kreativität in der Wirtschaft fördern. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen unter Anderem: das Patent, das Gebrauchsmuster, das Geschmacksmuster und die Marke.
Solch einen gewerblichen Rechtsschutz erwirken aber auch der Nachahmungsschutz durch das Wettbewerbsrecht und das Urhebergesetz.
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