0110 » Konzessionen
Unter einer Konzession versteht man ein Nutzungsrecht an einer öffentlichen Sache, welches durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde verliehen wurde. In vielen Fällen wird eine Konzessionsgebühr vom Konzessionsnehmer an den Überlasser bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung für seine Einschränkungen zukommen. In Deutschland sind nicht mehr viele Betriebe an konzessionen gebunden, aber z. B. Spielkasinos, Taxiunternehmen, Gaststätten oder das Bewachungsgewerbe unterliegen noch den Konzessionen. Es handelt sich hier um immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie sind zu aktivieren, wenn sie käuflich erworben wurden und werden nicht abgeschrieben.
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